Infos zur kommenden Stichwahl

Pressemitteilung vom 17.09.2020

Aufgrund von aktuellen Anfragen vieler Wählerinnen und Wähler in Kevelaer weist der Wahlleiter Ludger Holla darauf hin, dass für die Stichwahl zum Landrat am Sonntag, 27.09.2020, keine neuen Wahlbenachrichtigungen verschickt werden. Die Wahlbenachrichtigungen vom vergangenen Sonntag behalten ihre Gültigkeit. Diejenigen, die ihre Stimme bei der Hauptwahl per Briefwahl abgegeben haben und diese auch für die Stichwahl beantragt haben, bekommen automatisch die neuen Briefwahlunterlagen an die angegebene Adresse zugeschickt.

Dies kann frühestens ab Freitag, 18.09.2020, geschehen, da zunächst am Donnerstag, 17.09.2020, der Wahlausschuss des Kreises Kleve das amtliche Endergebnis feststellen muss und erst im Anschluss daran die Stimmzettel für die Wahl der Landrätin / des Landrats vom Kreis Kleve bereitgestellt werden können. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis Sonntag, 27.09.2020 um 16.00 Uhr im Rathaus vorliegen. Es ist ratsam, die Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig am Anfang der nächsten Woche zur Post aufzugeben, damit der rechtzeitige Rücklauf gewährleistet ist. Darüber hinaus kann auch im Bürgerservice im Rathaus der Wallfahrtsstadt Kevelaer direkt die Stimme abgegeben werden.

Stimmberechtigte, die für die Stichwahl erstmalig ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, können ab sofort Briefwahl beantragen. Allerdings können die Wahlunterlagen aus den genannten Gründen erst in den kommenden Tagen verschickt werden.

Die Wählerinnen und Wähler können ihre Wahlbenachrichtigung für die Hauptwahl auch bei der Stichwahl am 27. September im jeweiligen Wahllokal zum Nachweis ihrer Wahlberechtigung vorzeigen. Ausnahmsweise können Wählerinnen und Wähler auch ohne Wahlbenachrichtigung am 27.09.2020 wählen, sofern sie sich entsprechend mit Personalausweis ausweisen können.