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Hundesteuer wird zum 01. Juli fällig
Pressemitteilung vom 27.06.2022
Hundesteuer wird zum 01. Juli fällig
Die Wallfahrtsstadt Kevelaer weist alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer darauf hin, dass die Hundesteuer für das Jahr 2022 am 01.07. fällig wird.
Sofern der Wallfahrtsstadt Kevelaer ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) vorliegt, werden die Steuern pünktlich zum Fälligkeitstermin abgebucht. Alle anderen Steuerpflichtigen sollten auf die pünktliche Zahlung der Hundesteuer achten.
Die Steuer beträgt derzeit 70,00 € jährlich für einen Hund und 180,00 € jährlich für zwei Hunde. Für drei und mehr Hunde werden jährlich 110,00 € je Hund fällig.
Ansprechpartner
Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)
Peter-Plümpe-Platz 12
47623 Kevelaer