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Hundesteuer wird zum 01. Juli fällig

Pressemitteilung vom 27.06.2022

Hundesteuer wird zum 01. Juli fällig

Die Wallfahrtsstadt Kevelaer weist alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer darauf hin, dass die Hundesteuer für das Jahr 2022 am 01.07. fällig wird.

Sofern der Wallfahrtsstadt Kevelaer ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) vorliegt, werden die Steuern pünktlich zum Fälligkeitstermin abgebucht. Alle anderen Steuerpflichtigen sollten auf die pünktliche Zahlung der Hundesteuer achten.

Die Steuer beträgt derzeit 70,00 € jährlich für einen Hund und 180,00 € jährlich für zwei Hunde. Für drei und mehr Hunde werden jährlich 110,00 € je Hund fällig.

Ansprechpartner

Klaus Heynen

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer