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Hinweise für Reiserückkehrer

Pressemitteilung vom 27.07.2020

Sommerzeit ist Urlaubszeit. Aufgrund der aktuellen Coronalage sollten sich Bürgerinnen und Bürger in diesem Jahr vor Antritt ihrer Reise das Infektionsgeschehen an ihrem Ziel aber genau anschauen und sich über die dort geltenden Regelungen informieren. Unabhängig von den rechtlichen Vorgaben vor Ort wird geraten: Halten Sie die Hygiene- und Abstandsregeln ein, meiden Sie Menschenansammlungen und tragen Sie möglichst eine Mund-Nasen-Bedeckung.

Wenn Sie Urlaub in einem Risikogebiet machen, müssen Sie auch für Ihre Rückkehr besondere Vorkehrungen einplanen. Diese werden unter anderem durch die Coronaeinreiseverordnung festgelegt. Sie wurde mit Wirkung zum 18.07.2020 letztmalig geändert. Die aktuelle Coronaeinreiseverordnung finden Sie hier.

Bürgerinnen und Bürger sind demnach verpflichtet, sich in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben und sich beim Gesundheitsamt des Kreises Kleve zu melden, wenn sie sich in den letzten 14 Tagen in einem der Risikogebiete aufgehalten haben und nun nach Deutschland eingereist sind.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) führt auf seiner Internetseite auf, welche Länder zum Corona-Risikogebiet zählen. Die Liste enthält Länder, in denen entweder ein erhöhtes Risiko besteht, sich mit dem Coronavirus zu infizieren, oder in denen die Fallzahlen zwar niedrig sind, es aber zum Beispiel zu wenige Testkapazitäten gibt.

Informationen zur Meldung von Reiserückkehrern finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Kleve. Des Weiteren erhalten Sie auf diesen Seiten des Kreises Kleve weitere wichtige Informationen. Ein Formular zur Online-Meldung Ihrer Rückkehr aus dem Risikogebiet beim Gesundheitsamt finden Sie ebenfalls auf den Internetseiten des Kreises Kleve.

Das Info-Telefon der Kreisverwaltung erreichen Sie unter der Rufnummer 02821 594950.

Veranlassung von Testungen für Einreisende bzw. Reiserückkehrer/-innen aus Risikogebieten

Sofern Personen ab dem 25. Juli 2020 auf dem Luftweg aus einem Staat einreisen, welchen das RKI am Tag ihrer Ankunft an einem der folgenden Flughäfen in Nordrhein-Westfalen, nämlich Düsseldorf (DUS), Köln/Bonn (CGN), Dortmund (DTM), Münster/Osnabrück (FMO) als Risikogebiet einstuft, steht diesen auf Veranlassung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) als oberste Landesgesundheitsbehörde eine kostenlose Testmöglichkeit auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 zur Verfügung.

Hier finden Sie die Bekanntmachung und die Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) zur Veranlassung von Testungen für Einreisende bzw. Reiserückkehrer/-innen aus Risikogebieten.