Seiten-Sprunganker zu:

Einschulung 2020

Pressemitteilung vom 25.09.2019

Alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2013 bis einschließlich 30. September 2014 geboren sind, werden zum 1. August 2020 schulpflichtig. Sie können in der  Woche vom 4. bis 8. November 2019 an einer Grundschule der Wallfahrtsstadt Kevelaer angemeldet werden.

Ein entsprechendes Mitteilungsschreiben der Stadtverwaltung bekommen die Erziehungsberechtigten in den nächsten Tagen.

Die Erziehungsberechtigten können ihr Kind im Rahmen freier Kapazitäten an einer Grundschule ihrer Wahl anmelden. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht jedoch nur in der Grundschule, die der Wohnung des Kindes am nächsten liegt. Außerdem spielt die gewünschte Schulart und die Aufnahmekapazität der Schule eine Rolle. Die Aufnahme in eine entferntere Schule kann erfolgen, wenn noch freie Plätze vorhanden sind.

Bei der Anmeldung am Grundschulverbund Overberg/St. Norbert entscheidet die Schulleitung an welchem Standort das Kind beschult wird.

Falls schulpflichtig werdende Kinder irrtümlich nicht erfasst wurden und den Erziehungsberechtigten somit keine Mitteilung zugegangen ist, werden diese gebeten, sich bis zum 31. Oktober 2019 beim Schulverwaltungsamt der Stadt unter Telefon (0 28 32) 122-411 oder 122-419 zu melden.

Kinder, die nach dem 30. September 2020 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Antragsvordrucke sind bei den Grundschulen erhältlich. Die Entscheidung über die vorzeitige Einschulung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

Ansprechpartner

Yvonne Völkel

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Hoogeweg)

Hoogeweg 71

47623 Kevelaer

Birgit Kempen-Voß

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Hoogeweg)

Hoogeweg 71

47623 Kevelaer