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Beauftragte/r für Denkmalpflege gesucht

Pressemitteilung vom 25.01.2019

Die Wallfahrtsstadt Kevelaer sucht ab sofort eine oder einen ehrenamtlichen Beauftragten für Denkmalpflege (w/m/d).

In der Wallfahrtsstadt Kevelaer haben die vielen Baudenkmäler und denkmalwürdigen Gebäude und deren Schutz und Erhalt einen hohen Stellenwert. Das Denkmalschutzgesetz des Landes NRW bietet durch § 24 den Gemeinden die Möglichkeit, zusätzlich zu den Mitarbeitern der Unteren Denkmalbehörde zur Unterstützung einen Beauftragten für Denkmalpflege zu bestellen.

Die oder der Beauftragte für Denkmalpflege wird für die Dauer von fünf Jahren berufen. Die Wiederberufung ist zulässig.

Die oder der ehrenamtlich Beauftragte für Denkmalpflege wird gutachtlich tätig.
Er hat insbesondere folgende Aufgaben:

  1. Vermittlung von Informationen, Hinweisen und Auskünften an den Ausschuss gemäß § 23 Abs. 2, die Untere Denkmalbehörde und den Landschaftsverband,
  2. Beobachtung der örtlichen Vorhaben, Planungen, Vorgänge und Presseberichterstattung, von denen die Interessen der Denkmalpflege berührt werden, sowie
  3. Pflege von Verbindungen zu Institutionen und Personen, die der Denkmalpflege Verständnis entgegenbringen oder ihr förderlich sein könnten.

Der BfD wird ausschließlich im Bereich der Denkmalpflege tätig, d.h. er nimmt diejenigen Aufgaben wahr, die die Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgaben wahrnehmen: Beratung, Unterstützung, Beobachtung, Forschung, Planung usw. Maßnahmen im hoheitlichen Bereich sind ausgenommen.

Grundsätzlich entscheidet der Rat der Stadt über die Berufung eines BfD.

Der BfD soll Interessenvertreter der Denkmalpflege, Vermittler und Verbindungsmann für den zuständigen Ausschuss für Aufgaben nach dem DSchG NW, die Denkmalbehörde und den Landschaftsverband sein.

Voraussetzung der Berufung einer Person zur ehrenamtlichen Denkmalpflegerin oder zum ehrenamtlichen Denkmalpfleger ist ihre persönliche und fachliche Eignung. Diese Eignung soll insbesondere durch Kenntnisse und Erfahrungen in der praktischen Arbeit des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege nachgewiesen werden. Weiterhin sollte die Person über Kenntnisse der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften verfügen, um gegenüber dem Kontaktpersonenkreis (Eigentümer, politischer Raum, allgemeine Öffentlichkeit) qualifizierte Auskünfte geben zu können. Die notwendigen Kenntnisse können durch den Besuch entsprechender Fortbildungsveranstaltungen erweitert und vertieft werden. Die oder der Ehrenamtliche muss nach § 28 Gemeindeordnung NW seinen Wohnsitz in seinem Tätigkeitsbereich, also in der Wallfahrtsstadt Kevelaer haben.

Der BfD übt ein Ehrenamt i. S. des § 20 Gemeindeordnung NW aus.

Erforderlich ist der Führerschein der Klasse B und die Bereitschaft, den eigenen PKW für Fahrten einzusetzen.

Bitte reichen Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens zum 20.02.2019 (Eingang) bevorzugt per E-Mail (max. 5 Megabyte) an ludger.holla@kevelaer.de ein. Für Rückfragen und Informationen steht Ihnen der zuständige Fachbereichsleiter der Verwaltung Ludger Holla unter den unten genannten Kontaktdaten zur Verfügung.

Ansprechpartner

Dave Welling

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer