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Aktuelle Coronaverordnungen
Pressemitteilung vom 17.02.2021
Die Corona-Infektionszahlen machen in Nordrhein-Westfalen weiterhin deutliche Einschränkungen des Alltags notwendig. Die aktualisierte Coronaschutzverordnung setzt die Ergebnisse der Beratungen der Regierungschefinnen und -chefs mit der Bundeskanzlerin konsequent um. Sie gilt seit Montag, 25. Januar 2021. Die wichtigsten Regelungen sind weiterhin:
Kontakte reduzieren, Mindestabstand einhalten, Maske tragen, Hygiene beachten
Alle Neuerungen sind der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) und der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) zu entnehmen, die unter Downloads zur Verfügung steht.
Downloads
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Peter-Plümpe-Platz 12
47623 Kevelaer
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E-Mail: ordnungsamt@kevelaer.de