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Aktualisierung der CoronaSchVO

Pressemitteilung vom 29.07.2021

Die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) wurde geringfügig angepasst. Neu ist nur § 1 Abs. 5, wonach es vorläufig keine automatische Zuordnung mehr zur Inzidenzstufe 3 (ab 50-er Inzidenz) mehr geben wird, da die Zahlen in den Krankenhäusern landesweit niedrig bleibt.

Die aktualisierte CoronaSchVO finden Sie hier:

Downloads

CoronaSchVO ab 30.07.2021 (PDF 272 KB)

Ansprechpartner

Kevelaer Ordnungsamt

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer