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Aktualisierung CoronaSchVO und CoronaBetrVO
Pressemitteilung vom 10.11.2020
Mit Wirkung vom 10.11.2020 wurde die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) sowie die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) angepasst.
Die aktuellen Verordnungen finden Sie unter Downloads.
Maskenempfehlung in der Innenstadt
Noch wird lediglich empfohlen, in der Kevelaerer Innenstadt eine Maske zu tragen, um sich und andere vor einer Ansteckung mit Covid 19 zu schützen. Wenn die 7-Tage-Inzidenz jedoch in Kevelaer drei Tage in Folge über einem Wert von 150 liegt, so wird im Wege einer Allgemeinverfügung das Tragen einer Maske in der Innenstadt verpflichtend, teilte der Fachbereichsleiter Ludger Holla gestern in einer Pressemitteilung mit.
Nach wie vor gilt es, Kontakte im öffentlichen und privaten Bereich auf ein Minimum zu beschränken, um eine Ausbreitung der Pandemie möglichst zu verhindern. Für den öffentlichen Bereich ist in den Coronaschutzverordnungen klar geregelt, was erlaubt ist und was nicht. Aufgrund der stetig steigenden Infektionszahlen nimmt das Kevelaerer Ordnungsamt derzeit auch vermehrt Kontrollen vor. Verstöße gegeben die Coronaschutzverordnung können mit einem Bußgeld belegt werden. Dies gilt insbesondere für grobe Zuwiderhandlungen und Wiederholungen.
Wenn Sie Fragen zu den Vorgaben der Coronaschutzverordnung haben, können Sie sich unter dem nachfolgendem Kontakt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamts wenden.
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Ansprechpartner
Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)
Peter-Plümpe-Platz 12
47623 Kevelaer
Telefon: 02832 122-832
E-Mail: ordnungsamt@kevelaer.de