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Aktualisierte Coronaverordnungen

Pressemitteilung vom 17.06.2021

Hier finden Sie die zum 21.06.2021 aktualisierten Coronaverordnungen.

Eine wesentliche Änderung ist, dass in Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 1 ab Montag die Verpflichtungen zum Tragen einer Maske im Freien nur noch greift

  1. in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen und ähnlichen Dienstleistungsschaltern,
  2. bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 teilnehmenden Personen außer am festen Sitz- oder Stehplatz,
  3. an weiteren Orten im Freien, für die die zuständige Behörde eine entsprechende Anordnung trifft oder bereits getroffen hat.

Die Verpflichtungen zum Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen bleiben unberührt.