Melderegisterauskunft
Leistungsbeschreibung
Einfache Melderegisterauskunft
Das Bürgerbüro darf Auskunft über
- Vor- und Familienname
- akademischer Grad
- derzeitige Anschrift
- sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
einzelner bestimmter Einwohner der Wallfahrtsstadt Kevelaer an jedermann erteilen. Es sei denn, eine Übermittlungs- oder Auskunftssperre besteht.
Erweiterte Melderegisterauskunft
Soweit jemand bei einer Anfrage zusätzlich ein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft macht, dürfen zusätzlich zu der einfachen Melderegisterauskunft auch folgende Daten eines einzelnen, bestimmten Einwohners mitgeteilt werden:
- frühere Vor- und Familiennamen
- Tag und Ort der Geburt
- gesetzliche Vertreter
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszugs
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
- Sterbetag und -ort
Als Nachweis des rechtlichen bzw. berechtigten Interesses an einer erweiterten Melderegisterauskunft gelten z. B. ein Zahlungsbefehl, ein Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, sonstige Unterlagen über Rechtsbeziehungen wie Verträge, Gerichtsurteile, Bestellung zum Nachlasspfleger.
Für Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen (z.B. Archivauskunft) wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros.
Auskünfte können persönlich oder schriftlich angefordert werden.
Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz
Erforderliche Unterlagen
Um die erbetene Auskunft erteilen zu können werden folgende Angaben benötigt:
- Vor- und Familienname der gesuchten Person
- bisherige Anschrift und/oder Geburtsdatum
- Erklärung zum Zweck der Auskunft
Kosten
- einfache Melderegisterauskunft: 11,00 €
- erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00 €
- Auskunftserteilung verbunden mit einem größeren Verwaltungsaufwand
(z.B. Archivauskunft): 15,00 € bis 50,00 € - Auskunftserteilung verbunden mit örtlichen Ermittlungen: 40,00 € bis 100,00 €