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Reisepass

Grundsätzlich ist für die Ausstellung eines Reisepasses die Behörde zuständig, in deren Bezirk die Ausweisbewerberin oder der Ausweisbewerber mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Hier gelangen Sie zur Statusabfrage Ihres Dokumentes.

Unterlagen

für einen Reisepass oder einen Express-Reisepass:

Der Express-Reisepass ist ein normaler, maschinenlesbarer Reisepass, den die Bundesdruckerei gegen eine erhöhte Gebühr schneller als sonst fertigt. Er wird innerhalb von drei Werktagen von der Bundesdruckerei ausgestellt.

  • aktuelles, biometrisches Foto
  • bisher bestehendes Ausweisdokument
  • Einverständniserklärung beider Elternteile, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (siehe Formulare)
  • Gegebenenfalls Sorgerechtserklärung, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde

zusätzlich bei einem vorläufigen Reisepass:

Ein vorläufiger Reisepass dient dazu, einen Passbewerber in Not- und Eilfällen im In- und Ausland sofort mit einem vollwertigen Ausweisdokument zu versehen.

  • Nachweise für den Not- oder Eilfall (z.B. Flugticket, Buchungsbestätigung)

zusätzlich bei einem zweiten Reisepass:

Ein Grund für einen Zweitpass ist, wenn Sie zum Beispiel in einen Staat einreisen möchten, der Ihnen vermutlich die Einreise verweigern wird, wenn aus Ihrem Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben.

  • schriftlicher Nachweis des Arbeitgebers

zusätzlich bei einem gestohlenen/verlorenen Reisepass:

  • Ausfertigung der Strafanzeige
  • Identitätsnachweis

Tipp:
Lassen Sie zwei Wochen vergehen bevor Sie einen neuen Reisepass beantragen; vielleicht findet er sich wieder.

Im Einzelfall können weitere Dokumente verlangt werden.

Bei weiteren Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros.

Kosten und Gebühren

  • Reisepass für Personen unter 24 Jahre: 37,50 € und sechs Jahre gültig
  • Reisepass für Personen über 24 Jahre: 70,00 € und zehn Jahre gültig
  • zusätzliche Gebühr für einen Expressreisepass: 32,00 €
  • Vorläufiger Reisepass: 26,00 € und ein Jahr gültig
  • Zweiter Reisepass: 70,00 € und sechs Jahre gültig
  • zusätzliche Gebühr für einen Reisepass mit 48 Seiten: 22,00 €

Hinweise und Tipps

Nähere Auskünfte über die Einreisebestimmungen erhalten Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.

Rechtliche Grundlagen

Passgesetz

Ansprechpartner

Kevelaer Bürgerbüro

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer