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Stundung und Ratenzahlung
Stundungsanträge und Ratenzahlungsvereinbarungen werden bei der Wallfahrtsstadt Kevelaer zentral durch die Stadtkasse bearbeitet. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, eine Forderung zum Fälligkeitstermin zu zahlen, können Sie einen Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung an die Stadtkasse Kevelaer richten.
Kosten und Gebühren
Bei der Stundung einer Forderung erfolgt eine Verzinsung von 0,5 % pro Monat.
Fristen
Ein Stundungsantrag ist grundsätzlich vor dem Fälligkeitstermin der Stadtkasse Kevelaer vorzulegen. Dem Stundungsantrag kann nur zugestimmt werden, wenn die Überprüfung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse ergibt, dass die Realisierung der Forderung nicht gefährdet erscheint.
Hinweise und Tipps
Eine Ratenzahlungsvereinbarung kann grundsätzlich auch nach eingetretener Fälligkeit der Forderung sowie nach Erhalt einer Mahnung und Zahlungsaufforderung getroffen werden. Wenden Sie sich hierfür bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkasse.
Ansprechpartner
Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)
Peter-Plümpe-Platz 12
47623 Kevelaer