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Leistungsgewährung / Arbeitslosengeld II
Leistungsgewährung:
Sofern Sie erwerbsfähig, zwischen 15 und 65 bis 67 Jahre alt sind und Ihren Lebensunterhalt für sich und Ihre Angehörigen nicht durch Ihr verfügbares Einkommen oder Vermögen sicherstellen können, könnte für Sie ein Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bestehen. Sollten Sie nicht erwerbsfähig sein, könnte ein Anspruch auf Sozialgeld bestehen.
Neben der Regelleistung und angemessener Unterkunftskosten, können Mehrbedarfe oder einmalige Leistungen (z.B. Schwangerschaftsbekleidung, Babyerstausstattung, etc.) gewährt werden.
Für Kinder können im Rahmen von Bildung und Teilhabe zusätzliche Leistungen beispielsweise für Klassenfahrten oder einer Vereinsmitgliedschaft gewährt werden.
Um zu prüfen, ob Sie einen Anspruch auf die vorgenannten Leistungen haben, ist eine persönliche Vorsprache und Erörterung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse notwendig. Wenden Sie sich hierfür an den für Sie zuständigen Sachbearbeiter.
Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminabsprache möglich sind.
Hinweise und Tipps
Das Jobcenter arbeitet mit der elektronischen Akte (eAkte).
Alle Dokumente werden daher gescannt und in der eAkte gespeichert.
KOPIEN STATT ORIGINALE
Nach dem scannen, werden Ihre Unterlagen vernichtet.
Bitte reichen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse nur Kopien Ihrer Unterlagen ein, es sei denn Sie werden aufgefordert, Originale vorzulegen.
Gerne können Sie die Unterlagen auch direkt als PDF-Datei per Mail verschicken.
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Ansprechpartner
Wallfahrtsstadt Kevelaer (Hoogeweg)
Hoogeweg 71
47623 Kevelaer
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