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Abwassergebühren

Kanalnutzungsgebühren

Grundlage für die Berechnung der Abwassergebühren ist die zugeführte Frischwassermenge. Ist ein Grundstück nicht an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen, so werden 40 cbm pro auf dem Grundstück gemeldetet Personen.

Kanalgebühren:

Mindestgebühr bis 40 cbm im Erhebungszeitraum 84,00 Euro für jeden weiteren cbm Abwasser im Erhebungszeitraum 2,10 Euro

Abflusslose Gruben:

Mindestgebühr bis 40 cbm im Erhebungszeitraum 84,00 Euro für jeden weiteren cbm Abwasser im Erhebungszeitraum 2,10 Euro

Kleinkläranlagen

Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich abgefahrenen Mengen. Der Gebühr je cbm abgefahrenem Klärschlamm 15,00 Euro

Niederschlagswassergebühren                 

Gebühr je angeschlossenen qm Entwässerungsfläche 0,84 Euro

Niersverbandsumlage

Die Niersverbandsumlage beträgt 12,16 Euro/ha Die Umlage für Waldflächen beträgt 6,08 Euro/ha

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Wolfgang Toonen
Stadtwerke - Abteilung Service und Verkehr
Telefon(0 28 32) 93 13-14
Fax(0 28 32) 93 13-91
E-MailWolfgang.Toonen@stadtwerke-kevelaer.de
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