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Abwassergebühren
Kanalnutzungsgebühren
Grundlage für die Berechnung der Abwassergebühren ist die zugeführte Frischwassermenge. Ist ein Grundstück nicht an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen, so werden 40 cbm pro auf dem Grundstück gemeldetet Personen.
Kanalgebühren:
Mindestgebühr bis 40 cbm im Erhebungszeitraum 84,00 Euro für jeden weiteren cbm Abwasser im Erhebungszeitraum 2,10 Euro
Abflusslose Gruben:
Mindestgebühr bis 40 cbm im Erhebungszeitraum 84,00 Euro für jeden weiteren cbm Abwasser im Erhebungszeitraum 2,10 Euro
Kleinkläranlagen
Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich abgefahrenen Mengen. Der Gebühr je cbm abgefahrenem Klärschlamm 15,00 Euro
Niederschlagswassergebühren
Gebühr je angeschlossenen qm Entwässerungsfläche 0,84 Euro
Niersverbandsumlage
Die Niersverbandsumlage beträgt 12,16 Euro/ha Die Umlage für Waldflächen beträgt 6,08 Euro/ha
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Ansprechpartner
| Wolfgang Toonen | |
| Stadtwerke - Abteilung Service und Verkehr | |
| Telefon | (0 28 32) 93 13-14 |
| Fax | (0 28 32) 93 13-91 |
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