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Abwasser
Die Wahrnehmung der der Stadt Kevelaer obliegenden Abwasserbeseitigungsplicht gemäß § 53 des Landeswassergesetzes obliegt den Stadtwerken.
Aufgaben im Einzelnen
Im Einzelnen handelt es sich hierbei um folgende Aufgaben:
- Planung der abwassertechnischen Erschließung von Grundstücken
- Sammeln und das Fortleiten des auf den Grundstücken des Gemeindegebietes anfallenden Abwassers
- Behandeln und die Einleitung des übernommenen Abwassers sowie die Aufbereitung des durch die Abwasserbeseitigung anfallenden Klärschlamms für seine ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung
- Errichtung und der Betrieb sowie die Erweiterung oder die Anpassung der für die Abwasserbeseitigung notwendigen Anlagen
- Einsammeln und Abfahren des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und des anfallenden Abwassers aus abflußlosen Gruben und dessen Aufbereitung für eine ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung.
- Überwachung von Abwasserbehandlungsanlagen
Ansprechpartner
| Georg van Lipzig | |
| Stadtwerke - Technische Abteilung | |
| Telefon | (0 28 32) 93 13-24 |
| Fax | (0 28 32) 93 13-92 |
| Georg.van.Lipzig@stadtwerke-kevelaer.de | |
| Adresse | Kroatenstraße 125, 47623 Kevelaer |
| Tobias Dilkaute | |
| Stadtwerke - Technische Abteilung | |
| Telefon | (0 28 32) 93 13-22 |
| Fax | (0 28 32) 93 13-92 |
| Tobias.Dilkaute@stadtwerke-kevelaer.de | |
| Adresse | Kroatenstraße 125, 47623 Kevelaer |

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