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Abwasser

Die Wahrnehmung der der Stadt Kevelaer obliegenden Abwasserbeseitigungsplicht gemäß § 53 des Landeswassergesetzes obliegt den Stadtwerken.

Aufgaben im Einzelnen

Im Einzelnen handelt es sich hierbei um folgende Aufgaben:

  • Planung der abwassertechnischen Erschließung von Grundstücken
  • Sammeln und das Fortleiten des auf den Grundstücken des Gemeindegebietes anfallenden Abwassers
  • Behandeln und die Einleitung des übernommenen Abwassers sowie die Aufbereitung des durch die Abwasserbeseitigung anfallenden Klärschlamms für seine ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung
  • Errichtung und der Betrieb sowie die Erweiterung oder die Anpassung der für die Abwasserbeseitigung notwendigen Anlagen
  • Einsammeln und Abfahren des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und des anfallenden Abwassers aus abflußlosen Gruben und dessen Aufbereitung für eine ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung.
  • Überwachung von Abwasserbehandlungsanlagen

Ansprechpartner

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Georg van Lipzig
Stadtwerke - Technische Abteilung
Telefon(0 28 32) 93 13-24
Fax(0 28 32) 93 13-92
E-MailGeorg.van.Lipzig@stadtwerke-kevelaer.de
AdresseKroatenstraße 125, 47623 Kevelaer
Tobias Dilkaute
Stadtwerke - Technische Abteilung
Telefon(0 28 32) 93 13-22
Fax(0 28 32) 93 13-92
E-MailTobias.Dilkaute@stadtwerke-kevelaer.de
AdresseKroatenstraße 125, 47623 Kevelaer