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Flächennutzungsplan der Stadt Kevelaer
Bauleitpläne zur Steuerung der Bodennutzung
Es ergibt sich ein hierarchischer Aufbau:
- der Landesentwicklungsplan für NRW,
- der Regionalplan für den Regierungsbezirk,
- der Flächennutzungsplan für eine Gemeinde,
- der Bebauungsplan für ein Baugebiet,
- die Baugenehmigung für ein Bauvorhaben.
Die nachfolgende Planung muss sich jeweils aus der vorhergehenden ableiten und darf den dort festgelegten Zielen nicht widersprechen. Außerdem werden die Pläne mit zunehmendem Maße konkreter und detaillierter.
Flächennutzungsplan und Bebauungsplan sind Bauleitpläne, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt werden müssen. Der FNP wird auch „vorbereitender Bauleitplan“ genannt, der Bebauungsplan „verbindlicher Bauleitplan“.
Aufgabe eines Flächennutzungsplans
Der Flächennutzungsplan zeigt, welche Nutzungen auf den Flächen des gesamten Gemeindegebietes vorgesehen sind. Dazu gehören Darstellungen über
- Wohnbauflächen,
- Gewerbeflächen,
- Mischbauflächen,
- Sonderbauflächen, z.B. für spezielle Gewerbebereiche oder für Freizeiteinrichtungen,
- Verkehrsflächen,
- Flächen für die Landwirtschaft und für Wald sowie
- Wasserflächen und Grünflächen.
Darüber hinaus werden bestehende Flächenansprüche und Nutzungen dargestellt, wie Wasserschutzgebiete, Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Versorgungsflächen, Abgrabungsflächen oder bedeutende Versorgungsleitungen.
Keine rechtliche Bindungswirkung für Bürger
Die Darstellungen im Flächennutzungsplan sind lediglich behördenverbindlich. Für den Bürger hat der FNP normalerweise keine rechtliche Bindungswirkung. Daher kann aus einer Darstellung im Flächennutzungsplan bis auf wenige Ausnahmen kein Baurecht abgeleitet werden. Ein Baurecht ergibt sich erst aus dem verbindlichen Bebauungsplan, der aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden muss.
Der Flächennutzungsplan wird von der Gemeinde im Rahmen eines öffentlichen Verfahrens aufgestellt oder geändert. Dabei werden die Öffentlichkeit und zahlreiche Behörden am Vorentwurf und ein zweites Mal am Entwurf des Plans beteiligt. Dies geschieht in der Regel durch eine Offenlage, bei der sich jeder zu der Planung äußern und Anregungen und Bedenken vortragen kann. Darüber hinaus prüft die Bezirksregierung, ob der Flächennutzungsplan oder seine Änderungen mit den Zielen der Regionalplanung übereinstimmt und genehmigt zum Abschluss die Planung.
Zum Flächennutzungsplan sowie zu den einzelnen Änderungen gehört eine Begründung, in der die Ziele der Planung dargelegt und begründet werden.
Der Flächennutzungsplan ist wie auch alle Bebauungspläne öffentlich und kann von jedermann im Rathaus während der Dienstzeiten oder nach Terminabstimmung eingesehen werden.
Wichtige Dokumente zum Download
Informationen zum Öffnen und Speichern von PDF-Dokumenten finden Sie in unserer Hilfe.
Ansprechpartner
| Wilhelm Vermeulen | |
| Abteilung | Stadtplanung |
|---|---|
| Telefon | (0 28 32) 122-413 |
| Fax | (0 28 32) 122-77413 |
| Wilhelm.Vermeulen@stadt-kevelaer.de | |
| Adresse | Peter-Plümpe-Platz 12, 47623 Kevelaer |
| Franz Heckens | |
| Abteilung | Stadtplanung |
| Telefon | (0 28 32) 122-402 |
| Fax | (0 28 32) 122-77402 |
| Franz.Heckens@stadt-kevelaer.de | |
| Adresse | Peter-Plümpe-Platz 12, 47623 Kevelaer |
| Ralf Metsch | |
| Abteilung | Stadtplanung |
| Telefon | (0 28 32) 122-414 |
| Fax | (0 28 32) 122-77414 |
| Ralf.Metsch@stadt-kevelaer.de | |
| Adresse | Peter-Plümpe-Platz 12, 47623 Kevelaer |



