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Informationen zum neuen Tariftreue- und Vergabegesetz NRW
Datum: 19.06.2012
Sehr geehrte Bieterin, sehr geehrter Bieter,
seit dem 01.05.2012 ist in Nordrhein-Westfalen das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG-NRW) in Kraft. Dieses Gesetz gibt den öffentlichen Auftraggebern und somit auch der Stadt Kevelaer vor, öffentliche Aufträge im Bereich der VOB nur noch an Auftragnehmer zu vergeben, die sich u.a. verpflichten:
- im Anwendungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes ihren Arbeitnehmern bei der Ausführung des Auftrags wenigstens die Mindestarbeitsbedingungen einschließlich Entgelt zu gewähren, die durch allgemein verbindlichen Tarifvertrag oder durch eine Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz vorgegeben worden sind (§ 4 Abs. 1 TVgG NRW).
- soweit das Arbeitnehmerentsendegesetz nicht anwendbar ist, ihren Arbeitnehmern gem. § 4 Abs. 3 TVgG NRW mindestens ein Stundenentgelt in Höhe von 8,62 € zu gewähren.
Bei mehreren einschlägigen Entgeltregelungen ist die für die Arbeitnehmer günstigste Regelung anzuwenden. Die Verpflichtungen gelten auch für eventuell einzusetzende Nachunternehmer.
In Ihren Ausschreibungsunterlagen finden Sie entsprechende Verpflichtungserklärungen (Formular T 01).
Des Weiteren muss sich die Stadt Kevelaer zukünftig bei der Vergabe aller öffentlicher Aufträge von den Auftragnehmern zusichern lassen, dass diese nur Waren in ihren Aufträgen verwenden, die nicht unter Verstoß gegen die ILO-Kernarbeitsnorm erstellt worden sind.
Auch hier liegt den Ausschreibungsunterlagen ein entsprechendes Formular (T 02) bei.
Bitte beachten Sie auch die den Verpflichtungserklärungen zugrunde liegenden
neuen besonderen Vertragsbedingungen(T 03 für VOB und T 05).
§ 7 TVgG sieht darüber hinaus vor, dass bei der Vergabe von Bauaufträgen ab 20.000 € die Stadt Kevelaer nunmehr die ordnungsgemäße Beitragsentrichtung der Bieter prüfen muss. Aus diesem Grund sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen der gesetzlichen Sozialversicherungen sowie der gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien einzureichen. Der Nachweis kann alternativ durch Präqualifikation erbracht werden.
Das Tariftreue- und Vergabegesetz sieht ferner Regelungen zur umweltfreundlichen und energieeffizienten Beschaffung, zur Berücksichtigung sozialer Kriterien sowie zur Frauenförderung vor. Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben bedarf es jedoch noch des Erlasses einiger Rechtsverordnungen.
Aufgrund der noch fehlenden Rechtsverordnungen finden die §§ 17 und 19 TVgG NRW daher in diesem Vergabeverfahren noch keine Anwendung.
Das gesamte Tariftreue- und Vergabegesetz NRW können Sie im Internet unter www.recht.nrw.de abrufen. Sollten Sie noch weitere Fragen zur Umsetzung dieses Gesetzes haben, steht Ihnen die Zentrale Vergabestelle der Stadt Kevelaer unter den Rufnummern 122-209 bzw. 122-204 gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Zentrale Vergabestelle
Ansprechpartner
| Nina Neunheuser | |
| Abteilung | Recht und Datenschutz |
|---|---|
| Telefon | (0 28 32) 122-204 |
| Fax | (0 28 32) 122-77204 |
| Nina.Neunheuser@stadt-kevelaer.de | |
| Adresse | Peter-Plümpe-Platz 12, 47623 Kevelaer |
| Michael Simons | |
| Abteilung | Zentrale Dienste |
| Telefon | (0 28 32) 122-209 |
| Fax | (0 28 32) 122-77209 |
| Michael.Simons@stadt-kevelaer.de | |
| Adresse | Peter-Plümpe-Platz 12, 47623 Kevelaer |


