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Reisedokumente für Kinder

Datum: 30.03.2012

Kindereinträge im Reisepass der Eltern werden mit Ablauf des 25. Juni 2012 ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Daher müssen alle Kinder (ab Geburt) ab diesem Tag bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.

Auf Grund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist es möglich, dass sich Dokumente mit Kindereinträgen noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument uneingeschränkt gültig. Daher ist die Streichung des Kindereintrages nicht erforderlich.

Hiermit mache ich die betroffenden Eltern darauf aufmerksam, dass sie bitte bei Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für Ihre Kinder im Service-Center der Stadt Kevelaer zur eigenen Sicherheit beantragen. Als Reisedokumte für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum".

Auch bei ausgesetzten Grenzkontrollen ist jeder verpflichtet, ein  gültiges Dokument mitzuführen.

Ansprechpartner

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Bernd Pool
AbteilungService-Center und Tourismus
Telefon(0 28 32) 122-151
Fax(0 28 32) 122-77151
E-MailBernd.Pool@stadt-kevelaer.de
AdressePeter-Plümpe-Platz 12, 47623 Kevelaer